UNFALL, GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG, FAHRERFLUCHT ODER AUTORENNEN
Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, handelt es sich bei diesen Straftaten um schwerwiegende Verkehrsverstöße im öffentlichen Straßenverkehr.
Diese werden mit Geldbußen, Haft, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.
Die meisten Verkehrsdelikte gelten als Vergehen, manche werden jedoch als Verbrechen eingestuft, z. B. dann, wenn sie "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" (§ 315 b StGB) darstellen. Diese Eingriffe gelten zunächst als Vergehen, sollten jedoch nach § 315 Abs. 3 klar sein, dass Sie z.B. absichtlich einen Unfall verursacht haben, ist es ein Verbrechen - und Sie benötigen zwingend eine Verteidigung nach § 140 StPO.
Wir übernehmen gern und professionell Ihre Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sprechen Sie uns am besten gleich an und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!