GEWALT- ODER SEXUALSTRAFTAEN IM FAMILIÄREN ODER MACHTABHÄNGIGEN UMFELD
Leider wissen wir aus Erfahrung, dass es - ungeachtet der Gründe seitens der Täter - insbesondere im familiären Umfeld zu körperlichen (physischen), psychischen oder sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche sowie auf Ehe- oder Lebenspartner kommen kann.
Für häusliche Gewalt gibt es keinen eigenen Straftatbestand; sie kennt jedoch viele Verhaltensweisen, die strafbar sind!
Als Formen der häuslichen Gewalt und Misshandlungen gelten Demütigungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen. Die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten werden bewusst vom Täter ignoriert. Auch Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, versuchte oder vollendete Tötungen zählen dazu.
Die Täter aus diesem sog. "familiären Nahbereich" entstammen allen Gesellschafts-, Einkommens- und Bildungsschichten sowie religiösen Gemeinschaften.
Sie sind oft
Doch auch andere Straftaten, die Körper und Seele verletzen und die sich aus machtabhängigen Verhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen
ergeben,
(z. B. im Sportverein, in der Schule, in Heimen etc.), zählen zu diesen Übergriffen.
Das Strafgesetzbuch regelt in seinem Besonderen Teil die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"
(§§ 174 ff. StGB):
Ferner regelt es die "Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit" (§§ 223 ff. StGB):
Droht Ihnen oder sind Sie selbst oder Ihre Kinder Opfer / Geschädigte einer derartigen Gewalttat geworden, scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen!
Als Fachanwälte für Familienrecht und Strafrecht arbeiten wir in diesen heiklen Fällen mit erfahrenen Psychologen und Beratungsstellen zusammen: Wir möchten Ihnen einfühlsam, jedoch auch bestimmt den Weg zu Ihrem Recht und zu einem Neuanfang ebnen.