ZWANGSMAßNAHMEN, ANKLAGESCHRIFT, STRAFBEFEHL ODER HAFT DROHEN?
Der erste Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft macht vielen nicht nur Angst, sondern er verleitet auch dazu, sich (trotz eigener Unschuld) um Kopf und Kragen zu reden.
Unser Rat: Sichern Sie sich von Anfang an unseren juristischen Beistand, in allen Phasen des strafrechtlichen Verfahrens, bei Ordnungswidrigkeiten genauso wie bei Straftaten. Im Folgenden haben wir Ihnen die einzelnen Phasen des Strafverfahrens dargestellt, inklusive Ihrer und unserer Möglichkeiten, rechtzeitig und richtig zu agieren.
Es beginnt das Strafverfahren in erster Instanz, das sogenannte Gericht in der Hauptsache. Der zuständige Richter muss nicht, kann jedoch der gleiche wie der Ermittlungsrichter sein. Die Staatsanwaltschaft wird in der Verhandlung einbezogen. Ein offenes Wort: Wenn Sie hier als Laie ohne einen Verteidiger agieren, haben Sie möglicherweise zwei Juristen gegen sich.
Wir legen für Sie Rechtsmittel ein:
Wir unterstützen Sie u.a. bei diesen Fragen und in diesen Situationen:
Wurden Sie temporär in Gewahrsam genommen oder rechtskräftig verurteilt, so unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen unter anderem in diesen Fällen:
Bei folgenden Delikten ist eine Nebenklage nach § 395 StPO zulässig: bei Straftaten gegen
Wir prüfen Ihren Anspruch auf und fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz (sog. Adhäsionsverfahren) oder evtl. auch eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Wir nehmen Ihre Rechte als Verletzter wahr: