ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS? MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU)?
Wenn es um die Entziehung oder Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht oder sogar ein Fahrverbot ins Haus steht, sollten Sie uns so schnell wie möglich
kontaktieren! Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsstrafrecht zur Seite.
Dieses gilt insbeondere auch in Fällen von
In diesen Fällen ist Ihnen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), der sog. "Idiotentest", der durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, ziemlich sicher:
Gegen eine MPU-Anordnung können wir kein Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht einlegen - wohl aber dann, wenn die beantragte Neuerteilung der Fahrerlaubnis verweigert wurde oder Sie gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis klagen möchten.