IHRE BESTMÖGLICHE VERTEIDIGUNG SOLLTEN WIR VON ANFANG AN GEMEINSAM FESTLEGEN
Sie haben eine polizeiliche oder gerichtliche Anhörung wegen einer Bußgeldsache erhalten? Ihnen droht möglicherweise als Nebenfolge des Bußgeldverfahrens sogar der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei Bußgeldbescheiden, die Ihnen zugestellt worden sind, beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung. Zögern Sie also nicht, uns schnell einzuschalten, denn oft können wir in diesem ersten Verfahrensstadium eine Niederlegung in Ihrem Sinne erwirken, weil wir Einsicht in die Bußgeldakte nehmen und diese auf Richtigkeit (u.a. Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessgeräten und Blitzautomaten), Formfehler oder Verjährung überprüfen können.
Sichern Sie sich unsere Unterstützung
Ordnungswidrigkeiten werden geregelt im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
In der Regel geht es um Verstöße im Straßenverkehr, wie
Gern stehen wir Ihnen auch in Führerscheinsachen als Fachanwälte zur Seite.