Die Vermögensauseinandersetzung ist gesetzlich nicht geregelt. Daher muss Folgendes in Betracht gezogen werden:
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Welche Vermögenswerte der Ehegatten gibt es?
- Für jeden einzelnen Vermögenswert muss ermittelt werden, ob wechselseitige Ansprüche bestehen
- Wie können diese Ansprüche durchgesetzt werden?
Die sog. "Güterstände" sind zweitrangig; eine Vermögensauseinadersetzung erfolgt in beiden Fällen, aus naheliegenden, wichtigen Gründen:
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Güterstand "Gütertrennung": Die Beteiligten haben wechselseitig keine Ansprüche aus einem Zugewinn.
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Güterstand "Zugewinngemeinschaft": Ansprüche auf Zugewinn und aus der Vermögensauseinandersetzung können miteinander verrechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese für Sie wirtschaftlich und juristisch relevanten Fragen auch im Falle einer Trennung stellen und klären
sollten!
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Die Vermögensauseinandersetzung wird in den Scheidungsfolgenvereinbarungen dokumentiert.
Streitigkeiten gibt es häufig in diesen Bereichen:
- gemeinsame Immobilien und die Ansprüche aus der Nutzung einer gemeinsamen Immobilie
- Ansprüche aus der Nutzung einer Immobilie im Alleineigentum eines Ehegatten
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Darlehensverbindlichkeiten: Rückabwicklung ab
Trennung (von einem Ehegatten gezahlt)
- Bankkonten, Sparbücher, Wertpapierdepots, Bausparverträge
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Rückabwicklungen: Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen während / vor der Ehe
- Zuwendungen von Schwiegereltern während der Ehe
(z. B. in eine gemeinsame Immobilie der Eheleute)
- gemeinsame Firmenbeteiligungen oder Gesellschaftsanteile
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Ersatzansprüche aus der Tilgung von Verbindlichkeiten durch einen Ehepartner, die eigentlich den anderen Ehepartner betreffen
- Streitigkeiten wegen Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen
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Kosten für Auszug, Umzug, Scheidung - wer trägt diese?
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Hausrat: Wer bekommt das TV, die Münzsammlung?
- Wer bekommt den Hund, das Pferd oder die Katze?
- Wer behält das Auto? Wer zahlt es ab?