DIESE RECHTE STEHEN IHNEN IM KÜNDIGUNGSFALL ZU
Wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers durch eine Kündigung aufgehoben werden soll und Sie dagegen Einspruch erheben möchten, überprüfen wir diese gern auf ihre Rechtswirksamkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Arbeitsschutzklage nur eine Frist von drei Wochen haben. Gern stehen wir Ihnen beim Arbeitsgericht zur Seite.
Möchten Sie selbst kündigen oder sind sich als Arbeitgeber hinsichlich notwendiger Formulierungen, z. B. auch bei Abmahnungen, unsicher, sprechen Sie uns bitte gleichfalls an.