HABEN SIE EINEN ANSPRUCH AUF EINE ABFINDUNG?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers im Falle einer Kündigung. Sie soll eine Entschädigung für Ihren Verlust des Arbeitsplatzes und den damit einher-gehenden Verdienstausfall sein. Oft werden Abfindungen in einem Aufhebungsvertrag geregelt. Ein Abfindungsanspruch per Gesetz existiert in Deutschland nicht.
Einen Aufhebungsvertrag möchten Sie in der Regel, weil Sie eine neue Stelle antreten möchten. Die Höhe der Abfindung hängt u.a. von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und
Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Die übliche, sog. "Regelabfindung" beträgt ein halbes oder ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es kann jedoch auch der Satz von 0,25 angesetzt werden.
Droht Ihnen Arbeitslosigkeit, sollten wir über die Folgen der Annahme einer Abfindung für den Leistungsbezug sprechen.