KOSTEN - KOSTENERSTATTUNG - BEIHILFEN
Unabhängig davon, ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt oder nicht, ist uns wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch Ihre eigene finanzielle Situation ist gleichfalls wichtig: Zögern Sie nicht, diese offen anzusprechen, damit wir für Sie die gesetzlichen Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung bzw. einer Kostenübernahme in die Wege leiten können.
Als Ihre Pflichtverteidiger trägt die Staatskasse unsere Vergütung.
Rechtliche Grundlage der Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt u.a. die maximale Höhe der Beratungsgebühren für ein Erstgespräch und weitere Beratungen sowie Gebühren der durch die Tätigkeit entstehenden Kosten und Auslagen.
Diese werden anhand von Betrags- und Satzgebühren festgelegt. Bei letzterer spielt die Wertgebühr eine Rolle, die sich aus dem jeweiligen Streit- oder Gegenstandswert der juristischen Angelegenheit ergibt.
Treffen wir vor bzw. anlässlich der Mandatsübernahme eine individuelle Vergütungsvereinbarung, klären wir Sie ehrlich und fair über unser Honorar und anfallende Kosten auf.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt i.d.R. unsere anwaltlichen Kosten sowie die Gebühren, die bei dem gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreit zustande kommen (Mediation wird von einigen Gesellschaften auch übernommen). Allerdings deckt keine Versicherung alle Rechtsgebiete ab oder trägt alle Kosten (insbesondere keine Geldstrafen, Bußgelder oder Schadenersatzleistungen). Bedenken Sie auch, dass eine Versicherung nicht sofort nach Abschluss (mind. drei Monate Wartezeit) oder rückwirkend greift.
In diesen Fällen gibt es keinen Versicherungsschutz:
Wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen die anwaltliche Vertretung und / oder die Gerichtskosten nicht oder nur unvollständig tragen können, haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung. In diesem Falle trägt der Staat für Sie die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten - als Kläger oder Beklagter.
Die PKH wird immer für bestimmte Gerichte und Prozesse bewilligt; für weitere Verfahren in höheren Instanzen muss sie erneut beantragt werden.
Ihnen steht das Recht auf eine anwaltliche Beratung zu, auch, wenn es nicht zu einem Prozess kommt. Die Rechtsberatung kann telefonisch, persönlich oder online erfolgen.
Mediation oder andere Formen alternativer Streitschlichtungen stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Kosten werden nicht übernommen.
Geht es um Entscheidungen, die in Angelegenheiten der sogenannten "freiwilligen Gerichtsbarkeit" erfolgen, wird aus der PKH eine Verfahrenskostenhilfe.
Sie umfasst die Rechtspflege in: